Rauchmelder retten Leben

Warum Rauchmelder?

Rauchmelder mit Flammen und Qualm

Sie haben sicherlich schon einmal gesehen, dass wenn Sie eine Kerze anzünden sich ein wenig Rauch bildet. Das ist ein ganz natürlicher Verbrennungsprozess, in dem sich Rückstände absetzen, in diesem Fall Ruß. Stellen Sie sich einmal vor, es kommt zu einem Wohnungsbrand: Auch hier verbrennen verschiedene Stoffe und auch bei diesem Verbrennungsprozess wird Rauch freigesetzt.

Wie funktioniert so ein Rauchmelder?

Die Funktionsweise eines solchen Rauchmelders ist eigentlich bei den verschiedenen Fabrikaten immer die Gleiche oder ähnelt sich. Um den Rauch festzustellen, muss der Rauchmelder in der Lage sein, Messungen durchzuführen. Dafür gibt es im Inneren des Melders eine Messkammer, die von allen Seiten durchlüftet wird. In der Messkammer ist eine Lichtquelle eingebaut (meist eine Diode), die in regelmäßigen Abständen einen Lichtblitz „abfeuert“. Sollte dieser Lichtblitz auf einen Rauchpartikel stoßen, so entsteht in der Messkammer von der Reflektion ein Streulicht, was von einer Fotozelle aufgefangen wird. Diese Fotozelle gibt einen elektrischen Impuls an einen Auswerter, der dann einen akustischen Alarm auslöst. Dieser Alarm ist so laut, das Sie ihn garantiert wahrnehmen werden und so rechtzeitig geweckt werden. Der Blitz, der von der Lichtquelle ausgestoßen wird, ist für das menschliche Auge nicht zu sehen. So dass Sie nichts von der Funktionsweise des Rauchmelders mitbekommen.

Wo müssen Rauchmelder installiert werden?

Schema der Installationsmöglichkeiten

Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. Zudem müssen nach der Neufassung der Hessischen Landesbauordnung (ab 6.7.2018 geltende Fassung) auch Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden. In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. 

Die Handlungsempfehlung zur HBO (HE-HBO) enthält dazu folgende Erläuterungen

13.5.1   Die in Satz 1 enthaltene Pflicht, in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, bezieht sich nur auf Wohnungen. Bei Sonderbauten können Anforderungen in Sonderbauvorschriften enthalten sein oder im Einzelfall auf Grund des § 45 Abs. 2 Nr. 5 gestellt werden.

13.5.2   Rauchwarnmelder sind Bauprodukte. Für Einbau, Betrieb und Instandsetzung von Rauchwarnmeldern wird auf die DIN 14676 (Ausgabe August 2006) als nationale Anwendungsnorm hingewiesen. Die technischen Anforderungen sind in der Produktnorm DIN EN 14604 (Fassung Februar 2009) geregelt.

Auch sind inzwischen Rauchwarnmelder mit Brandkennmustern im Handel zu erhalten. Diese sind insbesondere für Raucher in den eigenen vier Wänden gedacht.

Wo bekommen Sie Rauchmelder und was kosten sie?

Sie erhalten Rauchmelder im Elektrofachgeschäft, im Baumarkt, im Kaufhaus oder im Versandhaus. Der Preis für ein solches Gerät liegt, je nach Ausstattung zwischen 5,– und 50,– Euro.