Wohnungsbrand – zwei Personen eingeschlossen

Datum: 04. August 2011 
Alarmzeit: 23:59 Uhr 
Alarmierungsart: 638, 640 
Dauer: 5 Stunden 1 Minute 
Art: Großbrand  
Einsatzort: Münster / Rosenstraße 
Mannschaftsstärke: 42 
Einheiten: 1. Löschzug, 2. Löschzug 
Weitere Kräfte: DRK Ortsverband Münster , Feuerwehr Dieburg , Kreisbrandinspektor 01 , Notarzt , Polizei , Rettungsdienst  


Einsatzbericht:

Zu einem Küchenbrand im Obergeschoß eines Zweifamilienhauses in der Rosenstrasse wurde die Freiwillige Feuerwehr Münster in der Nacht zum Freitag alarmiert. Der Leitstelle in Dieburg wurde das Feuer kurz vor Mitternacht gemeldet. In der ersten Meldung war von zwei Personen die Rede, die sich noch im Gebäude befinden. Vor Ort eingetroffen, schlugen den ersten Einsatzkräften bereits Flammen aus dem Dachgeschoss entgegen. Unverzüglich nahmen die Feuerwehrkräfte die Brandbekämpfung mit vier-C-Rohren auf. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits fest, dass alle Bewohner das Gebäude bereits von selbst verlassen konnten. Sehr schnell führten die Einsatzmaßnahmen zum ersten Erfolg, nach etwa 45 Minuten war das Feuer unter Kontrolle. Mit einem Hochleistungslüfter wurde der Brandrauch aus dem Gebäude gedrückt. Mit einer Wärmebildkamera machten sich die Einsatzkräfte auf die Suche nach versteckten Glutnestern. Im weiteren Verlauf des Einsatzes war es erforderlich das Dach abzudecken um die Flammen im Giebelbereich abzulöschen. Drei der Bewohner wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in die umliegenden Krankenhäuser eingeliefert. Ein Kind der Familie wurde von der Polizei in die Obhut der Nachbarn gegeben.  Eingesetzt waren die Feuerwehr Münster mit neun Fahrzeugen und 42 Einsatzkräften, die Feuerwehr Dieburg mit dem Abrollbehälter Atemschutz und sechs Kräften, vier Rettungswagen, ein Notarzt, der organisatorische Leiter Rettungsdienst und 1 Streife der Polizei in Dieburg. Bürgermeister Walter Blank und Kreisbrandinspektor Ralph Stühling wurden von Einsatzleiter Florian Kisling (Gemeindebrandinspektor Münster) in die Lage eingewiesen. Zur Einsatzursache und zur Schadenshöhe müssen die Ermittlungsarbeiten der Polizei abgewartet werden. Die Dachgeschoßwohnung ist zur Zeit unbewohnbar.